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Fügen im Leichtbau
Begriffe mit Definitionen und normativen Verweisungen
Der Autor Der Autor dieses Buches wurde früh von Entwicklungen des Automobilbaus und der Luft- und Raumfahrt in seiner Heimatstadt Bremen inspiriert. Er verband seine Ausbildung mit dem Interesse an diesen Industriezweigen und war anschließend fast vier Dekaden in der Normung der Raumfahrt tätig. Mit dem Beginn seiner Tätigkeit in den 1960er Jahren war die Normung in der Raumfahrt noch Neuland. Immer mit einem Auge in Richtung Flugzeugbau blickend, entstand in Bremen bei der damaligen ERNO-Raumfahrttechnik GmbH, heute Astrium Space Transportation, eine speziell auf Raumfahrtbelange ausgerichtete Normungsarbeit. Die zunehmenden Kooperationen der europäischen und internationalen Unternehmen an gemeinsamen Projekten, wie z. B. ARIANE und ISS, der internationalen Raumstation, erforderte einheitliche Normen. Eine allgemeine Basis von Normen wurde durch seine Mitarbeit in nationalen Normungsgremien, insbesondere die der damaligen Normenstelle Luftfahrt in Köln, geschaffen. Hierzu gehören besonders Normen auf dem Gebiet der Mechanik. Mit der Zunahme der Aktivitäten in der bemannten Raumfahrt wurde
(2009)
Lehmbauarbeiten - Aktual...
Lehm und Lehmbaustoffe; Neubau und Sanierung von Lehmbauten; Lehm-Gestaltungsarbeiten; Schäden an Lehmbauten
Lehmbauarbeiten Beurteilung des Zustandes der Lehmbauwerke ist ihre Verfälschung in der Bauweise, Konstruktion und besonders auch in der arbeitstech- nischen Oberflächengestaltung in früheren Zeiten zu berücksichtigen. Die Zustände können vom Positiven zum Negativen hin wie folgt zusam- mengefasst und eingeteilt werden: 1. Bauwerke, die in ihrer für den historischen Lehmbau und Fachwerk- Lehmbau typischen Bauweise unverfälscht und in ihrer Nutzung voll funktionsfähig erhalten sind. Bei den Lehmbauten handelt es sich hauptsächlich um heute noch oder früher landwirtschaftlich genutzte Gebäude, also um Bauerngehöfte und zugehörige Scheu- nen und Ställe. Die Fachwerk-Lehmbauten sind in Deutschland in vielen Städten und Dörfern so häufig, dass sie in ihrer architekto- nischen Schönheit das Gesamtbild der Städte und Dörfer beherr- schen. Die Vielzahl dieser Bauwerke wird in vielen Regionen als Fachwerkstraße bezeichnet. Ihrem Erhaltungszustand liegen überall eine aufwändige, sorgfältige Pflege und Instandhaltung zugrunde (Bild 5.3). 2. Lehm- und Fachwerk-Lehmbauten, die zwar in ihrer Nutzung voll funktionsfähig
(2008)
Normenverwaltung mit Per...
Normenverwaltung mit Perinorm - Einsatzmöglichkeiten aus Anwendersicht
100 Land Regelwerk Bezeichnung des Regelwerkes Herausgeber des Regelwerkes Country Collection of technical rules Designation Issuing body Pays Système normatif Désignation du système Origine ZDK ZDK-Merkblätter Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK), Franz-Lohe-Straße 21, 53129 Bonn Web-Adresse: www.kfzgewerbe.de ZELLCHEMING ZELLCHEMING-Merkblätter, Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker und Ingenieure (ZELLCHEMING), -Arbeitsblätter und -Daten- Emilstraße 21, 64293 Darmstadt blätter Web-Adresse: www.zellcheming.com ZEMENT-MBL Zement-Merkblätter Bundesverband der Deutschen Zementindustrie e. V. (BDZ), Luisenstraße 44, 10117 Berlin Web-Adresse: www.bdzement.de ZH ZH-1-Schriften Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin Web-Adresse: www.hvbg.de ZVDH Fachschriften des Dachdecker- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), handwerks Fritz-Reuter-Straße 1, 50968 Köln Web-Adresse: www.dachdecker.de ZVH ZVH-Richtlinien Zentralverband Haustechnik e. V., Hochstraße 115, 58095 Hagen Web-Adresse: www.zv-haustechnik.de ZVSHK ZVSHK-Schriften Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK), Rathausallee 6, 53757 St. Augustin Web-Adresse: www.wasserwaermeluft.de, www.zentralverband-shk.de Regelwerke in Perinorm Stand 2009-03
(2009)
Baulicher Brandschutz im...
Baulicher Brandschutz im Bestand Erschwerend kommt hinzu, dass die jeweiligen Bauordnungen der Länder im Kern allgemeingültige Brandschutzkonzepte nur für Neu- bauten liefern. Warum ist es aber sinnvoll, sich auch mit den historischen Doku- menten der jeweiligen Errichtungszeit eines bestehenden Gebäudes auseinanderzusetzen? Die Unterlagen können – wertvolle Hinweise zur Konzeption des damaligen Brandschutzes geben, – bauzeitliche Rahmenbedingungen erklären und – bei der heutigen Beurteilung des tatsächlichen Brandverhaltens bestehender Bauteile helfen. Dieses Buch widmet sich daher ausgewählten historischen Doku- menten zum Brandschutz des 20. Jahrhunderts in Deutschland. Es wird die Entwicklungsgeschichte der Dokumente erläutert und ihre heutige mögliche Verwendung kommentiert. Auszugsweise bzw. vollständig erfolgt im Anhang des Buches deren authentische Wie- dergabe. Damit können diese Unterlagen dazu beitragen, beste- hende Konstruktionen besser zu verstehen und den Umgang mit diesen zu erleichtern. Zudem können sie als Bezugsquelle für die vergleichende Beurteilung eines Bestandsbauteils herangezogen und dementsprechend in ein Brandschutzkonzept aufgenommen werden. Während beim
(2008)
Risikobeurteilung gemäß ...
Handlungshilfe und Potentiale
Was verlangt die neue Maschinenrichtlinie? Was verlangt die neue Maschinenrichtlinie? 1 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Allg. Grundsätze Nr. 1: „Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforde- rungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. Bei den vorgenannten iterativen Verfahren1) der Risikobeurteilung und Risikominderung hat der Hersteller oder sein Bevollmächtigter: – die Grenzen der Maschine zu bestimmen, was ihre bestimmungs- gemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung einschließt; – die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, und die damit verbundenen Gefährdungssituationen zu ermitteln; – die Risiken abzuschätzen unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahr- scheinlichkeit ihres Eintretens; – die Risiken zu bewerten, um zu ermitteln, ob eine Risikominderung gemäß dem Ziel dieser Richtlinie erforderlich ist; – die Gefährdungen auszuschalten
(2010)

