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15. VDZ-White Paper: Her...
by Jörg Karenfort, Josef Hainz, and Lutz Drüge
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
Rechtsgrundlagen des Kartellrechts Die Grundlagen des Kartellrechts ergeben sich zum einen aus europarechtlichen Regelungen, deren grundsätzlicher Vorrang vor nationalen Regelungen auch zu einer Harmonisierung des Kartellrechts innerhalb der Europäischen Union geführt hat. So sind die Artikel 81 und 82 des EG-Vertrages ebenso wie die auf Grundlage dieser Normen ergangenen Verordnungen in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar (siehe Tabelle). Im Falle von grenzüberschreitenden Sachverhalten, also Handlungen von Unternehmen, die sich auf mehrere Mitgliedstaaten auswirken, finden grundsätzlich die europarechtlichen Regelungen Anwendung (beachte Bagatellklauseln). Das nationale Recht wird dagegen bei Sachverhalten, die sich lediglich im Inland auswirken, neben den europarechtlichen Regelungen angewendet. EG-Kartellrecht Nationales Recht EG-Vertrag (sog. Primärrecht) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Artikel 81 und 82 Verordnungen (sog. Sekundärrecht), insbes.: dynamische Verweisungen auf europarechtliche Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) Regelungen wie z. B. die auf Art. 81 Abs. 3 EG VO 1/2003 zur Anwendung der Art. 81 und 82 EG basierenden Gruppenfreistellungsverordnungen (§ 2 Fusionskontrollverordnung (FKVO) -
(2009)

