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Strafrechtliche Korrupti...
Analyse präventiver und gesetzgeberischer Maßnahmen in Deutschland und Polen unter Berücksichtigung ihrer europarechtlichen Rahmenbedingungen und ihrer ethischen Grundlagen
A. Einführung I. Begriff der Korruption Um Korruption wirksam bekämpfen zu können, muss zuerst darüber Klarheit bestehen, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Korruption als moralisch verwerfliches Handeln aufgefasst, das in einem heimlichen und unter Missbrauch einer Macht- oder Vertrauensstellung vereinbarten Tausch von materiellen oder immateriellen Leistungen besteht.1 Das Wort selbst entstammt dem lateinischem corrumpere, was mit verderben im Sinne von vernichten, oder auch bestechen übersetzt wird.2 Im geltenden Recht ist Korruption nicht definiert, es werden allerdings Bemühungen unternommen, eine Definition zu entwickeln. Hervorzuheben ist dabei die von Volk geprägte 3 Den Kern dieser Definition bildet die Handlung genannt. In Betracht kommen daher alle Personen, unabhängig davon, ob sie im öffentlichen, privat-wirtschaftlichen oder einem anderen Bereich tätig sind. Durch die Bezeichnung der 1 Vgl. Brockhaus Lexikon, Band 2, siehe unter: Korruption. 2 Vgl. Duden, siehe unter: Korruption. 3 Vgl. Volk, L 47. 8
(2011)

