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Zur (Un-)Möglichkeit ein...
Zeitschrift für Rechtssoziologie 29 (2008), Heft 1, S. 3-7 © Lucius & Lucius, Stuttgart Editorial: Die Erblast Editorial: The heritage Gunther Teubner Jacques Derrida und Niklas Luhmann haben der law-and-society-community zwar eine reiche Theorie-Erbschaft hinterlassen, aber ihr zugleich hohe Nachlassschulden aufge- bürdet.1 Deren wahres Ausmaß wird erst heute sichtbar. Besonders die langfristigen Hy- potheken, die Derrida und Luhmann mit ihren Paradoxologien dem Recht auferlegt ha- ben, belasten die heutige Grundlagendiskussion. Nur eher von kurzer Dauer waren dage- gen die Befürchtungen, Systemtheorie und Dekonstruktion verpflichteten die Rechtstheo- rie darauf, das Rechtssubjekt aus dem Zentrum der Rechtsdogmatik zu verdrängen. E- benso die Ängste vor einem poststrukturalistischen Rechtsnihilismus vor den Toren der Jurisprudenz. Inzwischen dürfte geklärt sein, dass beide Theorien nicht zur Destruktion, sondern zum Aufbau eines äußerst komplexen Konzepts der Rechtssubjektivität ver- pflichten. Und wenn Derrida und Luhmann auf verschiedenen Wegen das Irrationale im Recht, den Wahnsinn rechtlicher Entscheidung, aufgedeckt haben, bedeutet
(2008)

