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Unbundling im Energiewirtschaftsrecht
Das Rechnungslegungs-Unbundling
Notes
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- Unbundling im Energiewirtschaftsrecht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Entwicklung des Rechnungslegungs-Unbundling
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C. Betriebswirtschaftlicher Hintergrund - Struktur des § 10 EnWG
- D. Gang der Untersuchung
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E. Die Pflichten im Rahmen der „Offizialrechnungslegung“
- I. Überblick
- + II. Adressatenkreis
- + III. Die Pflicht einen Jahresabschlusses aufzustellen (§ 10 I EnWG)
- + IV. Die Pflicht den Jahresabschluss prüfen zu lassen (§ 10 I EnWG)
- + V. Die Pflicht den Jahresabschluss offen zu legen (§ 10 I EnWG)
- + VI. Pflicht zur Ausweisung von Geschäften größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Anhang zum Jahresabschluss, § 10 II EnWG
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F. Die Pflichten im Rahmen der energiewirtschaftlichen Segmentierung der internen Rechnungslegung (Trennung der Konten) sowie der Segmentberichterstattung
- I. Vorbemerkung
- II. Überblick
- III. Ziel
- + IV. Adressatenkreis
- + V. Führung getrennter Konten
- + VI. Möglichkeiten der Zuordnung der Kontenposten zu den Aktivitäten
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VII. Pflichten im Rahmen der Aufstellung separierter Tätigkeitsbilanzen und -GuV, § 10 III S. 6 u. 7 EnWG
- 1. Vorbemerkung
- 2. Aufstellungszeitpunkt
- 3. Erfasste Tätigkeitsbereiche
- 4. Segmentspezifische Ausübung der handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungswahlrechte
- 5. Segmentspezifische Inanspruchnahme der handelsrechtlichen Größenklassenerleichterungen
- 6. Ausweis einzelner Posten
- 7. Pflicht zur Angabe der Zuordnungs- und Abschreibungsmethoden
- + VIII. Prüfung der internen Rechnungslegung, § 10 IV EnWG
- IX. Information der Regulierungsbehörde
- G. Ausblick
- Anhang
Die in dieser Studie untersuchten Pflichten im Rahmen des energiewirtschaftlichen Rechnungslegungs-Unbundling (§ 10 EnWG) betreffen sowohl externe, als auch interne Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens. Eindrucksvoll lässt sich daher exemplifizieren, wie sehr das Energierecht mit klassischen Gebieten des Handelsgesetzbuches und der Betriebswirtschaftslehre verwoben ist und interagiert. So sieht § 10 Abs. 1 EnWG einleitend und § 10 Abs. 2 EnWG ergänzend vor, dass Energieversorgungsunternehmen einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufstellen, prüfen lassen und offen legen müssen. Insofern befassen sich § 10 Abs. 1 und Abs. 2 EnWG mit den externen Aufgaben – insbesondere der Publizität – des betrieblichen Rechnungswesens, wobei eine echte Entflechtung der verschiedenen Tätigkeiten eines Energieversorgungsunternehmens nicht stattfindet. Darüber hinaus werden vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen durch § 10 Abs. 3 EnWG verpflichtet für bestimmte Tätigkeitsbereiche getrennte interne Konten zu führen. Dieses Separierungsgebot – das im Gegensatz zu § 10 Abs. 1 EnWG eine "echte"Energy & Climate Law & Policy" (ECLP) gegründet und dient als "Editorial Assistant" Unbundling-Vorschrift (sog. buchhalterisches Unbundling) darstellt – betrifft nach obiger Differenzierung insbesondere die interne Rechnungslegung. Die Absätze 4 und 5 des § 10 EnWG enthalten weitere Vorgaben zur Prüfung der separierten Einzeltätigkeitsbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Vorgaben über die Informierung der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) und deren Umgang mit den erhaltenen Informationen. Der Autor bereitet die Fragestellungen der Thematik (auch soweit sie bisher in der Literatur noch nicht oder kaum intensiver behandelt wurden) en detail auf. Dabei wird bei der Normauslegung großer Wert darauf gelegt, die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge sowie gesellschafts- und konzernrechtliche Grundlagen darzustellen und zu erläutern.
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Publication year : 2008
License: All rights reserved ©
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