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Das neue Umgangsrecht
Kritische Bestandsaufnahme aus Sicht der Frauen
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Das neue Umgangsrecht
- INHALTSVERZEICHNIS
- Abkürzungsverzeichnis
- Persönliches Interesse und Problemstellung
- + 1 Einleitung
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2 Frauen in der Rechtsentwicklung des BGB bis zur Kindschaftsrechtsreform
- + 2.1 Frauen während der Entstehungszeit des BGB
- 2.2 Die „alte“ Frauenbewegung vor dem 2. Weltkrieg
- 2.3 Frauen in der Weimarer Republik
- 2.4 Frauen im Nationalsozialismus
- 2.5 Die „neue“ Frauenbewegung nach dem 2. Weltkrieg
- + 2.6 Frauenbewegung als Antrieb der Rechtsreformierungen im Familienrecht
- + 2.7 Frauen und Familienrecht heute
- 2.8 Zusammenfassung: Gleichberechtigung der Frau im Familienrecht heute
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3 Theoretische Grundlagen des Umgangsrechts
- + 3.1 Der ‚Umgang’ im ‚Umgangsrecht’ – Versuch einer Begriffsklärung
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3.2 Juristische Grundlagen zum Umgangsrecht
- 3.2.1 Relevante gesetzliche Vorschriften zum Umgangsrecht im Wortlaut
- 3.2.2 Sinn und Zweck des Umgangs
- 3.2.3 Ziel des Umgangsrechts
- 3.2.4 Grundsatzregelung
- 3.2.5 Recht des Kindes auf Umgang
- 3.2.6 Pflicht und Recht der Eltern auf Umgang
- 3.2.7 Umgangsrecht Dritter
- + 3.2.8 Unterstützung und Beratung in umgangsrechtlichen Fragen
- + 3.2.9 Wohlverhaltensklausel
- + 3.3 Umgangsrecht und Sorgerecht
- 3.4 Umgangsregelungen/-vereinbarungen
- + 3.5 Problematische Umgangskonstellationen
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3.6 Instrumente zur Durchsetzung des Umgangsrechts
- + 4 Reformierung des Umgangsrechts
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5 Problembereiche der Mütter im Umgangsrecht
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6 Schlussbetrachtung
- 7 Vorschlag
- Literaturverzeichnis
- Rechtsprechungen
- Anhang 1 - Chronologischer Überblick: Geschichte der Gleichstellung der Frau
- Anhang 2 - Verwendete Gesetzestexte
Immer noch sind es Frauen, die nach einer Trennung/Scheidung in der Regel die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Sie möchten ihre Kinder beschützen, müssen sich aber zugleich mit rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen und möglicherweise auch noch befürchten, dass der Ex-Partner nicht bereit ist, finanzielle Unterstützung gegenüber der Familie zu leisten. Ebenso müssen sie befürchten, dass sie das Sorgerecht verlieren oder ein Umgangsrecht nicht abwenden können, auch wenn sie vom Partner jahrelang physisch und psychisch misshandelt wurden.
Die Reformierung des Umgangsrechts gemäß § 1684 BGB hat bewirkt, dass alle Väter, egal ob verheiratet oder nicht, ein durchsetzbares Umgangsrecht erhalten haben, und unabhängig von dem Sorgerecht einen Rechtsstreit allein durch das Umgangsrecht initiieren können. Erhält ein Vater kein Sorgerecht, kann er immer noch durch das Umgangsrecht an das Kind herantreten. Das bedeutet, dass der Umgang des Kindes mit dem Vater auch gegen den Willen des Kindes oder der Mutter durchgesetzt werden kann. Das hat zur Folge, dass besonders häufig die Mutter für eine verweigernde Haltung des Kindes verantwortlich gemacht werden kann und durch gesetzlich vollstreckbare Sanktionen (Geldstrafe, Sorgerechtsentzug oder Haftstrafe) bedroht ist. Väter hingegen haben in den seltensten Fällen Sanktionen zu befürchten, wenn sie den Umgang ablehnen. Ebenso bedeutet dies, dass der Vater weiterhin Zugriff auf die familiäre Situation der Mutter hat.
Es ist eine Situation für Frauen entstanden, in der sie rechtliche Forderungen im Sinne ihres Kindes möglicherweise nicht durchsetzen können und letztlich dafür bestraft werden, wenn sie nicht im Sinne der Gesetzgebung handeln. Auch wenn sie als Hauptbezugspersonen ihrer Kinder berechtigte Motive für ablehnendes Verhalten haben. Die Rechtsprechungen hängen jeweils von der Glaubwürdigkeit und der Beweiskraft der Mutter sowie vom fachlichen Wissen und Einfühlungsvermögen des Richters ab. D.h. durch die unterschiedlichen Auffassungsgaben und Interpretationsmuster der Richter können in vergleichbaren Fällen unterschiedliche Entscheidungen gefällt werden.
Die Gesetzgebung hat jedem Vater ein gestärktes Umgangsrecht eingeräumt. Doch gibt es keine Statistiken, die belegen, dass Väter sich mehr an der Familienarbeit sprich Haushalt und Kinderbetreuung beteiligen. Dennoch wird in der Bevölkerung ein anderes Bild der Väter verbreitet und die Forderungen beziehen sich auf die Rechte der Väter am Kind. Dies entspricht nicht der Realität, im Gegenteil, die meisten Väter übernehmen nach einer Trennung kaum Verantwortung für die Kinder, da sie eher dazu neigen, ihre eigenen Ziele nach einer Trennung zu verfolgen. Nicht selten ergreifen sie die Flucht und sind unauffindbar oder mittellos.
Einige Änderungen im Umgangsrecht sind zweifelhaft und zeigen deutlich, dass Männer wieder mehr Macht und Kontrolle erhalten. Es sind flexible gesetzliche Bestimmungen entstanden, die die Frauen und ihre Kinder besonders stark benachteiligen. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, ob sich patriarchale Privilegien vermehrt durchsetzen und die erreichte Gleichberechtigung der Frauen schleichend verdrängen.
Book Details
Authors
Series
jus novum
Categories
Law > Family Law > General
Publishers
Publication year : 2010
License: All rights reserved ©
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